Preisfaktor

Audittage nach IAF MD 5

Der größte Einzelposten jedes Zertifizierungsangebots ist die Zahl der Audittage. Sie wird nicht vom Anbieter festgelegt, sondern folgt einem internationalen Regelwerk — und das macht Angebote vergleichbarer, als die meisten vermuten.

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Planung der Audittage an einem Jahreskalender

Wer drei Angebote für dieselbe Zertifizierung einholt, bekommt oft drei ähnliche Zahlen — und wundert sich, warum der Wettbewerb nicht härter ausfällt. Der Grund ist ein Dokument, das die wenigsten Auftraggeber kennen: IAF MD 5, ein verbindliches Regelwerk des International Accreditation Forum.

Es legt fest, wie viel Auditzeit eine Zertifizierung mindestens braucht. Für akkreditierte Zertifizierungsstellen ist es nicht optional.

Wie die Bemessung funktioniert

Ausgangswert ist die Zahl der Mitarbeitenden im Geltungsbereich, gerechnet in Vollzeitäquivalenten. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte anteilig, Leiharbeitnehmer, Saisonkräfte und alle, die unter der Kontrolle der Organisation im zertifizierten Bereich arbeiten.

Aus diesem Wert ergibt sich über eine Tabelle die Grundmenge an Audittagen für die Erstzertifizierung. Die Kurve ist ausdrücklich nicht linear: Ein Betrieb mit 200 Mitarbeitenden braucht kein Zehnfaches der Auditzeit eines Betriebs mit 20, weil Prozesse sich wiederholen und Stichproben aussagekräftiger werden.

Dann folgen Anpassungen. Nach oben etwa bei mehreren Standorten, hoher Prozesskomplexität, Schichtbetrieb, mehreren Sprachen, regulierten Produkten. Nach unten etwa bei geringer Komplexität, hohem Automatisierungsgrad, wiederholten Prozessen an vielen Arbeitsplätzen oder bei einem bereits zertifizierten zweiten Managementsystem.

Reduktionen sind begrenzt und begründungspflichtig — das Regelwerk zieht hier bewusst eine Grenze, damit der Preiswettbewerb nicht über die Prüftiefe geführt wird.

Der Zyklus

PrüfungAnteil am Erstaufwand
Erstzertifizierung (Stufe 1 und 2)100 %
Überwachungsaudit, jährlichetwa ein Drittel
Rezertifizierung im dritten Jahretwa zwei Drittel

Über den vollen Drei-Jahres-Zyklus summiert sich das auf ungefähr das Doppelte der Erstzertifizierung. Wer Angebote nur nach dem Erstpreis vergleicht, vergleicht die Hälfte.

Mehrere Standorte

Bei Organisationen mit mehreren gleichartigen Standorten erlaubt das Regelwerk ein Stichprobenverfahren: Nicht jeder Standort wird jedes Jahr auditiert, sondern eine nach festen Regeln bestimmte Auswahl, wobei die Zentrale immer einbezogen wird.

Voraussetzung ist, dass die Standorte vergleichbare Prozesse unter einheitlicher Steuerung betreiben und ein zentrales internes Auditprogramm alle Standorte abdeckt. Wo die Standorte zu unterschiedlich sind, entfällt die Erleichterung.

Das ist einer der wenigen echten Hebel: Wer die Voraussetzungen erfüllt, spart erheblich — und wer sie nicht kennt, zahlt für Standortbesuche, die vermeidbar wären.

Mehrere Normen gemeinsam

Werden zwei oder drei Managementsysteme integriert auditiert, entfällt die Prüfung der gemeinsamen Kapitel nur einmal. Kontext, Führung, Dokumentenlenkung, interne Audits und Managementbewertung sind bei ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 weitgehend deckungsgleich.

Die Ersparnis auf die zusätzliche Norm liegt in der Praxis bei 30 bis 50 Prozent — Details unter Mehrere Normen kombinieren. Voraussetzung ist ein tatsächlich integriertes System; drei parallel geführte Handbücher erlauben kein integriertes Audit.

Audittage sind keine Kalendertage

Ein Audittag ist eine Aufwandsgröße, keine Terminangabe. Üblich sind acht Stunden Auditzeit. Vier Audittage können deshalb als vier Tage mit einem Auditor stattfinden oder als zwei Tage mit einem Team aus zwei Personen. Für die Rechnung macht das keinen Unterschied, für Ihre Betriebsplanung einen erheblichen: Beim Zweierteam sind an zwei Tagen doppelt so viele Ihrer Führungskräfte gebunden, dafür ist der Betrieb schneller wieder frei.

Fragen Sie deshalb nicht nur nach der Zahl der Tage, sondern nach der Teamgröße und der Verteilung auf Termine. Wer im Angebot vier Tage liest und vier Tage Störung einplant, hat unter Umständen zwei Tage zu viel oder zwei Ansprechpartner zu wenig vorgesehen. Die Unterscheidung von Aufwands- und Abrechnungsgröße beschreibt der Eintrag zum Manntag.

Die Fristfalle zwischen Stufe 1 und Stufe 2

Stufe 1 bewertet, ob Ihr System auditbereit ist. Zwischen Stufe 1 und Stufe 2 darf kein beliebig langer Zeitraum liegen. Die Zertifizierungsstelle legt einen Abstand fest, der Ihnen erlaubt, die Feststellungen aus Stufe 1 abzuarbeiten, ohne dass die Bewertung veraltet. Wird der Abstand zu groß, ist Stufe 1 zu wiederholen — und die Tage werden erneut berechnet.

Das trifft regelmäßig Betriebe, die nach Stufe 1 merken, dass wesentliche Nachweise fehlen, und Stufe 2 auf später verschieben. Wer diese Lücke absehen kann, verschiebt besser den Termin für Stufe 1 als den für Stufe 2.

Was im Audit zur Nachberechnung führt

Die häufigste Ursache ist eine Mitarbeiterzahl, die im Angebot niedriger stand als im Betrieb. Selten aus Absicht, meist weil Leiharbeitnehmer, Saisonkräfte, Werkstudenten oder ein zweiter Betriebsteil bei der Anfrage nicht mitgezählt wurden. Wie diese Gruppen anzusetzen sind, steht unter effektive Mitarbeiterzahl. Fällt die Abweichung erst im Audit auf, wird der Aufwand mitten im laufenden Verfahren angepasst — in der schwächsten Verhandlungsposition, die Sie in diesem Projekt haben.

Die zweite Ursache ist ein Geltungsbereich, der im Wortlaut mehr abdeckt als bei der Anfrage beschrieben war. Ein einzelner zusätzlicher Prozess im Zertifikatstext löst Prüfumfang aus, der in keiner Kalkulation stand. Prüfen Sie den Wortlaut, bevor Sie unterschreiben, nicht wenn das Zertifikat kommt — siehe Geltungsbereich und Preis.

Was das für Ihre Angebotsprüfung heißt

Lassen Sie sich die Herleitung zeigen. Mitarbeiterzahl, Grundmenge, Zu- und Abschläge mit Begründung. Ein seriöses Angebot kann das darstellen.

Prüfen Sie auffällig niedrige Angebote genau. Wenn ein Anbieter für 60 Mitarbeitende drei Audittage ansetzt, wo die Tabelle fünf vorsieht, fehlt entweder ein Standort im Geltungsbereich oder es kommt eine Nachberechnung.

Vergleichen Sie den Zyklus, nicht das Erstaudit. Fragen Sie Überwachungsaudits und Rezertifizierung mit ab.

Klären Sie, was in den Tagen enthalten ist. Vorbereitung, Berichtserstellung und Reisezeit werden unterschiedlich behandelt.

Mit Ihren eigenen Zahlen rechnen Sie im Kostenrechner — er verwendet dieselbe Tabelle.

Häufige Fragen

Kann ich die Zahl der Audittage verhandeln?

Nach unten praktisch nicht. Das Regelwerk lässt begründete Anpassungen zu, aber eine akkreditierte Stelle muss jede Abweichung dokumentieren und gegenüber der Akkreditierungsstelle vertreten. Verhandelbar sind Tagessatz, Reisekosten und die Zahl der einbezogenen Standorte — nicht die Grundmenge.

Zählen Teilzeitkräfte voll?

Nein, gerechnet wird in Vollzeitäquivalenten. Auch Saisonkräfte, Leiharbeitnehmer und Auszubildende werden anteilig berücksichtigt, soweit sie im Geltungsbereich tätig sind. Wer hier großzügig rundet, zahlt unnötig — wer zu niedrig ansetzt, riskiert eine Nachberechnung im Audit.

Was ist mit mehreren Standorten?

Bei mehreren Standorten kann ein Stichprobenverfahren angewendet werden: Nicht jeder Standort wird jedes Jahr besucht, sondern eine nach Regeln bestimmte Auswahl. Das senkt den Aufwand erheblich, setzt aber voraus, dass die Standorte vergleichbare Prozesse unter zentraler Steuerung betreiben.

Warum ist ISO 27001 anders bemessen als ISO 9001?

Weil das Regelwerk normspezifische Teile enthält. Für Informationssicherheitsmanagementsysteme spielen zusätzlich Faktoren wie Komplexität der IT-Landschaft, Zahl der Standorte mit Datenverarbeitung und Umfang des Anwendungsbereichs eine Rolle. Die Grundlogik — Mitarbeiterzahl als Ausgangswert, dann Anpassung — bleibt gleich.

Ist die Vorbereitungszeit des Auditors enthalten?

Das handhaben Anbieter unterschiedlich. Manche weisen Vorbereitung und Berichtserstellung als Teil der Audittage aus, andere kalkulieren sie zusätzlich. Fragen Sie danach, sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungsumfänge.

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