Glossar

Beraterbörse

Eine Beraterbörse ist das Verzeichnis, in dem eine Förderstelle die für ihr Programm zugelassenen Beratungsunternehmen führt.

Einschätzung anfragen Zum Inhalt

Unternehmer telefoniert mit Unterlagen in der Hand

Eine Beraterbörse ist das Verzeichnis der Beratungsunternehmen, die für ein Förderprogramm zugelassen sind. Ihre Funktion ist rein formal: Nur die Rechnung eines gelisteten Unternehmens ist förderfähig. Für die Beratungsförderung des Bundes ist die Listung Voraussetzung, viele Landesprogramme führen eigene Verzeichnisse mit eigenen Kriterien. Die Übersicht der Wege steht unter Förderung der Zertifizierung.

Was die Listung leistet und was nicht

Geprüft werden Merkmale des Unternehmens, nicht die Eignung für Ihr Vorhaben. Üblich sind Nachweise darüber, dass die Beratung den überwiegenden Teil des Geschäfts ausmacht, Qualifikationsnachweise und eine Erklärung zur Unabhängigkeit.

Daraus folgt keine Empfehlung. Die Börse sagt nichts darüber, ob jemand ein Informationssicherheits-Managementsystem aufbauen kann oder die Anforderungen im Automobilumfeld kennt. Ein Eintrag ist eine Eintrittskarte, keine Referenz.

Prüfen Sie die fachliche Eignung deshalb getrennt: Welche Normen hat der Berater in den letzten Jahren begleitet? In welchen Branchen? Wie viele der begleiteten Erstzertifizierungen sind im ersten Anlauf durchgegangen, und welche Hauptabweichungen kamen vor? Die letzte Frage beantworten unpassende Anbieter ungern — und genau darin liegt ihr Wert.

Der Zeitpunkt entscheidet

Die Listung muss zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehen, in der Regel bei Antragstellung oder Bewilligung. Eine spätere Aufnahme repariert nichts.

Zwei Konstellationen führen regelmäßig zum Verlust des Zuschusses. Erstens: Der Berater ist „in Vorbereitung” der Listung und versichert, das gehe schnell. Warten Sie ab, bis der Eintrag existiert, und dokumentieren Sie ihn mit Datum. Zweitens: Der Berater ist gelistet, rechnet aber über eine andere Gesellschaft ab — eine Personengesellschaft, eine Tochter, ein Netzwerkpartner. Gefördert wird die Rechnung des gelisteten Unternehmens. Klären Sie vor der Beauftragung, wer Vertragspartner ist und wer die Rechnung stellt; im Verwendungsnachweis muss beides zusammenpassen.

Wer Antragsteller ist

Viele Berater bieten an, den Förderantrag mit zu erledigen. Das ist bequem und in der Sache oft hilfreich, ändert aber nichts an der Verantwortung: Antragsteller ist Ihr Unternehmen. Der Bescheid geht an Sie, die Erklärungen unterschreiben Sie, und eine Rückforderung trifft Sie.

Prüfen Sie deshalb selbst, was in Ihrem Namen erklärt wird — insbesondere die Angaben zu erhaltenen Beihilfen und zur Unternehmensgröße. Und halten Sie die Reihenfolge ein: erst Bewilligung, dann Vertrag. Warum das keine Formalie ist, steht unter Vorzeitiger Maßnahmenbeginn.

Die Trennung von Beratung und Zertifizierung

Ein Beratungsunternehmen darf Sie nicht zertifizieren, und eine Zertifizierungsstelle darf Sie nicht beraten. Das ist keine Marktkonvention, sondern eine Zulassungsanforderung an Zertifizierungsstellen, die dafür einen Abstand von mindestens zwei Jahren einhalten müssen.

Wenn ein Anbieter „Beratung und Zertifikat aus einer Hand” bewirbt, fragen Sie nach der gesellschaftsrechtlichen Trennung und danach, welche Stelle am Ende akkreditiert unterschreibt. Wie viel Sie ohnehin selbst übernehmen können, ordnet Ohne Berater zertifizieren ein; welcher Umfang realistisch ist, steht unter Beratungstage.

Häufige Fragen

Ist ein gelisteter Berater fachlich geprüft?

Nicht für Ihr Thema. Geprüft werden formale Voraussetzungen des Beratungsunternehmens, etwa der überwiegende Beratungsumsatz und allgemeine Qualifikationsnachweise. Ob jemand ISO 27001 oder TISAX beherrscht, sagt die Listung nicht. Referenzen, Auditerfahrung und Branchenkenntnis müssen Sie unabhängig davon prüfen.

Gelistet ist die Person oder das Unternehmen?

In der Regel das Beratungsunternehmen. Wechselt Ihr Ansprechpartner die Firma, wandert die Listung nicht automatisch mit. Wer den Berater als Person kennt, sollte vor der Beauftragung prüfen, unter welcher Firmierung abgerechnet wird — gefördert wird die Rechnung des gelisteten Unternehmens, nicht die Arbeit einer bestimmten Person.

Kann derselbe Anbieter beraten und zertifizieren?

Nein. Zertifizierungsstellen müssen ihre Unabhängigkeit belegen und dürfen ein Unternehmen, das sie beraten haben, für einen festgelegten Zeitraum nicht zertifizieren; das Regelwerk nennt dafür mindestens zwei Jahre. Ein Anbieter, der beides aus einer Hand verspricht, arbeitet entweder mit getrennten Gesellschaften oder gegen die Regel.

Passend dazu