Der Beratertagessatz ist der Nettopreis für einen Arbeitstag externer Unterstützung beim Aufbau eines Managementsystems. Marktüblich liegt er bei 900 bis 1.400 Euro und damit unter dem Tagessatz einer Zertifizierungsstelle. Der Unterschied hat einen strukturellen Grund, nicht einen qualitativen.
Warum Beratung und Audit unterschiedlich kosten
Hinter dem Auditpreis steht eine akkreditierte Organisation. Sie muss die fachliche Eignung jedes eingesetzten Auditors für Norm und Wirtschaftszweig nachweisen, die Zertifizierungsentscheidung unabhängig vom Auditteam treffen und sich selbst regelmäßig begutachten lassen. Diese Struktur schlägt auf den Satz durch.
Ein Berater trägt diese Last nicht. Er trägt dafür auch keine Verantwortung für das Zertifikat. Und er darf, anders als die Zertifizierungsstelle, konkrete Lösungen entwerfen — akkreditierte Stellen unterliegen einem Beratungsverbot gegenüber ihren Zertifizierungskunden, weil sie sonst ihre eigene Arbeit bewerten würden. Die Spannen für beide Leistungsarten stehen unter Tagessätze für Audit und Beratung.
Der Satz sagt wenig, die Tagesmenge sagt alles
Zwei Angebote mit identischem Tagessatz können sich um den Faktor drei unterscheiden, weil das eine zwölf Tage und das andere vier vorsieht. Der Satz ist der auffällige Wert, die Menge der entscheidende.
Vergleichbar werden Angebote erst mit drei Angaben: Zahl der Tage, was am Ende jedes Tages vorliegt, und wer die Arbeit macht. Der dritte Punkt ist der wichtigste. Ein Berater, der Verfahrensanweisungen selbst schreibt, braucht weniger Tage und hinterlässt ein System, das niemand im Haus kennt. Einer, der Ihre Leute anleitet, braucht mehr Tage und hinterlässt Menschen, die im Audit auskunftsfähig sind.
Der erste Weg ist im Angebot günstiger und im Überwachungsaudit teurer. Die Feststellung lautet dann, dass die Beschreibung nicht der gelebten Praxis entspricht — ein Befund, den man an Handbüchern erkennt, in denen Begriffe stehen, die im Betrieb niemand benutzt.
Was in den Vertrag gehört
Vier Punkte machen den Unterschied zwischen einer Tagespauschale und einer belastbaren Leistungsvereinbarung.
Erstens ein Ergebnis je Beratungstag, nicht nur ein Thema. Zweitens die Behandlung von Reisezeit und Reisekosten — bei weiter Anreise ist das über zehn Tage ein spürbarer Betrag. Drittens die Regelung für Nacharbeit nach dem Audit: Wer eine Abweichung mitverursacht hat, sollte nicht zum vollen Satz nachbessern. Viertens eine Obergrenze für den Gesamtaufwand.
Der Punkt mit der Nacharbeit wird fast immer vergessen und ist der einzige, der später eine harte Zahl bewegt.
Wo der Beratungsaufwand wirklich entsteht
Die teuersten Tage sind nicht die am Anfang. Sie fallen dort an, wo Nachweise über einen Zeitraum entstehen müssen: internes Auditprogramm, Managementbewertung, Wirksamkeitsbelege für Korrekturmaßnahmen.
Wer das Beratungsbudget vollständig in die Dokumentationsphase legt, steht kurz vor dem Audit ohne Unterstützung da — und genau dann fällt auf, was fehlt. Eine belastbare Gap-Analyse trennt diese beiden Aufwandsarten von Anfang an.
Ob Sie überhaupt Beratung brauchen, ist eine eigene Rechnung: Zertifizierung ohne Berater. Und wenn Sie sie brauchen, prüfen Sie vorher die Zuschussmöglichkeiten — Beratungsleistungen sind eher förderfähig als Auditkosten, wie unter Förderung der ISO-Zertifizierung beschrieben.
