Die Stichprobenformel beantwortet die Frage, die bei jeder Multi-Site-Kalkulation zuerst kommt: Wie viele meiner Standorte muss der Auditor besuchen? Die Antwort ist eine Rechenregel, keine Verhandlungssache. Grundlage ist die Quadratwurzel aus der Zahl der Standorte — aufgerundet auf die nächste ganze Zahl.
Wie gerechnet wird
Ausgangswert ist die Zahl der Standorte ohne die Zentrale. Die Zentrale wird bei jeder Runde geprüft und bleibt außen vor.
Aus dieser Zahl wird die Wurzel gezogen. Bei sechzehn Standorten sind das vier, bei zwanzig Standorten aufgerundet fünf. Für die Erstzertifizierung gilt dieser Wert. Für die Folgeaudits reduziert das Regelwerk ihn: Beim Überwachungsaudit wird die Wurzel mit einem Faktor unter eins multipliziert, beim Rezertifizierungsaudit mit einem etwas höheren, aber ebenfalls unter eins. Auch hier wird jeweils aufgerundet.
Der Effekt ist gewollt: Der Prüfaufwand wächst deutlich langsamer als die Zahl der Standorte. Wer von acht auf sechzehn Filialen verdoppelt, verdoppelt nicht die Standortbesuche.
Das Aufrunden ist der eigentliche Hebel
Weil immer aufgerundet wird, springt die Stichprobe an bestimmten Stellen und bleibt dazwischen konstant. Zwischen zehn und sechzehn Standorten bewegt sich die Wurzel von rund 3,2 auf 4,0 — die Stichprobe bleibt bei vier. Der siebzehnte Standort löst einen zusätzlichen Besuch aus.
Das ist eine der wenigen Stellen, an denen sich mit einer Planungsentscheidung Geld sparen lässt. Wenn eine Erweiterung ohnehin ansteht und der Zeitpunkt flexibel ist, rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie den Standort anmelden. Der Unterschied ist ein Audittag plus Anreise, jedes Jahr, drei Jahre lang.
Dasselbe gilt in die andere Richtung. Wer einen kleinen Standort schließt oder aus dem Geltungsbereich nimmt, sollte prüfen, ob die Stichprobe dadurch eine Stufe fällt. Gemeldet werden muss die Änderung ohnehin.
Was die Stichprobe vergrößert
Die Formel liefert einen Mindestwert, keine Obergrenze. Die Zertifizierungsstelle erhöht die Zahl, wenn Anlass besteht. Typische Gründe:
- Abweichungen an einem Standort aus einer früheren Runde.
- Deutlich unterschiedliche Größe oder Tätigkeit einzelner Einheiten.
- Neue Standorte, die noch nie geprüft wurden.
- Schwaches oder unvollständiges internes Auditprogramm — dann kompensiert das externe Audit.
- Mehrere Sprachen oder Rechtsräume.
Ein Teil der Auswahl wird zufällig getroffen, und die Auswahl rotiert über den Zyklus. Sie können also nicht dauerhaft denselben vorzeigbaren Standort anbieten. Wer darauf setzt, erlebt im zweiten Jahr eine unangenehme Überraschung — und die Feststellungen dort gelten dann für die gesamte Organisation, weil das System zentral gesteuert ist.
Was Sie im Angebot prüfen sollten
Lassen Sie sich die Rechnung zeigen: Zahl der Standorte, Stichprobengröße je Auditart, Audittage je Standortbesuch, Reisekosten je Standort. Ohne diese Aufschlüsselung sind Multi-Site-Angebote nicht vergleichbar — mehr dazu unter Angebote vergleichen und unter Multi-Site-Verfahren.
