Akkreditierungskosten sind Kosten der Zertifizierungsstelle, nicht Ihres Unternehmens. Sie entstehen, weil die Stelle selbst überwacht wird: Eine nationale Akkreditierungsstelle begutachtet regelmäßig, ob sie Audits regelkonform durchführt. Auf Ihrer Rechnung erscheinen diese Kosten nie als eigener Betrag. Sie sind längst im Tagessatz und in der Zertifikatsgebühr enthalten.
Akkreditierung und Zertifizierung werden ständig verwechselt
Die Begriffe beschreiben zwei verschiedene Ebenen. Ihr Unternehmen wird zertifiziert. Die Stelle, die das Zertifikat ausstellt, wird akkreditiert. In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es dafür genau eine nationale Akkreditierungsstelle; in Deutschland ist das die Deutsche Akkreditierungsstelle.
Die Verwechslung hat praktische Folgen. In Ausschreibungen steht regelmäßig die Forderung nach einem „akkreditierten Unternehmen”. Das gibt es nicht. Gemeint ist ein Zertifikat aus akkreditierter Zertifizierung. Wer die Formulierung wörtlich nimmt, sucht nach einer Leistung, die niemand anbietet.
Was die Zertifizierungsstelle dafür trägt
Die Akkreditierung ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein laufendes Verfahren mit eigenen Gebühren: Begutachtungen am Sitz der Stelle, Prüfung der Verfahren, Nachweis der Auditorenkompetenz und Begleitaudits im Feld. Dazu kommt, dass die Akkreditierung nach Normen und nach Wirtschaftszweigen erteilt wird. Jede zusätzliche Norm und jeder zusätzliche Zweig muss beantragt, belegt und bezahlt werden.
Daraus folgt etwas, das für Ihre Anbieterauswahl wichtiger ist als der Kostenpunkt: Eine kleine Stelle kann nicht jeden Wirtschaftszweig anbieten, weil sich der Aufwand für selten nachgefragte Zweige nicht rechnet. Wenn Ihre Branche exotisch ist, ist der Kreis der Anbieter klein — und der Tagessatz entsprechend fest.
Der Punkt, den Sie tatsächlich prüfen sollten
Nicht die Kosten, sondern den Geltungsbereich der Akkreditierung. Jede Stelle veröffentlicht eine Urkunde mit Anlage, in der steht, für welche Normen und für welche Wirtschaftszweige sie zertifizieren darf. Ein Zertifikat für einen Zweig, der dort nicht aufgeführt ist, ist formal nicht akkreditiert — auch wenn die Stelle selbst akkreditiert ist und das Zeichen auf dem Zertifikat steht.
Das fällt oft erst auf, wenn ein Kunde die Anlage anfordert. Prüfen Sie den Wirtschaftszweig deshalb vor der Vergabe, nicht danach. Wie Sie das in den Angebotsvergleich einbauen, steht unter Angebote vergleichen.
Das Begleitaudit kostet Sie Zeit, nicht Geld
Zu den Aufgaben der Akkreditierungsstelle gehört, Auditoren bei der Arbeit zu beobachten. Dafür begleitet ein Begutachter ein reguläres Audit in Ihrem Unternehmen. Diese Beobachtung wird Ihnen nicht berechnet, und Sie werden dabei auch nicht zusätzlich geprüft — bewertet wird der Auditor.
Kostenlos ist es trotzdem nicht. Der Auditablauf wird enger getaktet, Gespräche dauern länger, und Sie müssen zusätzliche Personen im Betrieb zulassen. Genau deshalb steht die Duldung von Begleitpersonen im Zertifizierungsvertrag: Sie ist eine Pflicht, keine Bitte. Wer sie ablehnt, verletzt den Vertrag. Planen Sie den Termin also nicht in die Woche der Jahresinventur.
