Kosten und Abrechnung

Zertifizierungsvertrag

Der Zertifizierungsvertrag ist die verbindliche Vereinbarung zwischen Zertifizierungsstelle und Unternehmen über Leistungen, Pflichten und Konditionen der Zertifizierung.

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Zwei Personen prüfen einen Vertrag vor der Unterschrift

Der Zertifizierungsvertrag ist die verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Zertifizierungsstelle. Er regelt weit mehr als den Preis: Leistungsumfang, Termine, Mitwirkungspflichten, Nutzung des Zertifizierungszeichens, Meldepflichten und die Bedingungen, unter denen das Zertifikat ausgesetzt oder entzogen wird. Akkreditierte Stellen müssen eine solche Vereinbarung mit jedem zertifizierten Kunden schließen. Sie ist keine Formalie, sondern der Rahmen für drei Jahre.

Was zwingend darin steht

Einige Inhalte sind nicht Verhandlungssache, weil sie sich aus den Anforderungen an akkreditierte Zertifizierungsstellen ergeben. Dazu gehören Ihre Pflicht, Zugang zu Standorten, Unterlagen und Personen zu gewähren, die Duldung von Begleitpersonen der Akkreditierungsstelle, die Meldung wesentlicher Änderungen an Organisation, Standorten oder Geltungsbereich sowie klare Regeln zur Verwendung von Zertifikat und Zeichen.

Ebenfalls geregelt sind Beschwerde- und Einspruchsverfahren und die Fälle, in denen die Stelle aussetzen oder entziehen muss. Diese Passagen liest kaum jemand vor der Unterschrift. Sie werden relevant, sobald ein Termin platzt.

Der Denkfehler bei der Laufzeit

Verglichen wird meist der Preis des Erstaudits. Unterschrieben wird ein Vertrag über den gesamten Zyklus, häufig mit automatischer Verlängerung um weitere drei Jahre, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.

Damit ist der günstige Einstiegspreis keine belastbare Vergleichsgröße. Maßgeblich ist die Summe aus Erstzertifizierung, beiden Überwachungsaudits und Rezertifizierung, zuzüglich der wiederkehrenden Zertifikatsgebühr. Wie Sie diese Summe aus drei Angeboten herausrechnen, steht unter Angebote vergleichen.

Die Klauseln, die im Zyklus Geld kosten

Vier Stellen lohnen die genaue Lektüre.

Erstens der Preisanpassungsvorbehalt. Steht im Vertrag, dass die jeweils gültige Preisliste gilt, dann haben Sie den Tagessatz für ein Jahr verhandelt, nicht für drei.

Zweitens die Ausfall- und Umbuchungsgebühren. Sie sind meist nach Vorlauf gestaffelt: Je kurzfristiger die Absage, desto höher der Anteil des Auditpreises, der trotzdem fällig wird.

Drittens die Mindestabrechnung für Nachaudits. Ein halber oder ganzer Tag ist üblich, auch wenn die Prüfung zwei Stunden dauert.

Viertens die Regelung zu Reisekosten: pauschal je anreisender Person oder nach tatsächlichem Aufwand. Bei entfernten Standorten ist das kein Detail.

Was sich vor der Unterschrift ändern lässt

Verhandeln Sie den Tagessatz für den gesamten Zyklus verbindlich, nicht nur für das Erstaudit. Lassen Sie festschreiben, welche Änderung eine Neuberechnung der Audittage auslöst — üblicherweise eine erhebliche Veränderung der Mitarbeiterzahl oder des Geltungsbereichs. Ohne diese Klausel wird bei jeder Anpassung neu über alles gesprochen, und dann sind Sie bereits gebunden.

Klären Sie außerdem die Auditplanung, bevor Sie unterschreiben, nicht danach. Welche Termine wann fällig werden und was ihre Verschiebung auslöst, steht unter Auditplanung im Vertrag. Und prüfen Sie die Kündigungsfrist gleich mit: Sie ist der einzige Weg aus dem Vertrag und läuft oft Monate vor dem Zyklusende ab.

Häufige Fragen

Gilt der Vertrag nur für das erste Audit?

In der Regel nicht. Der Vertrag deckt üblicherweise den vollständigen Zertifizierungszyklus ab, also Erstzertifizierung, beide Überwachungsaudits und häufig auch die Rezertifizierung. Das Angebot nennt oft nur den Preis des Erstaudits. Prüfen Sie deshalb Laufzeit und Verlängerungsklausel, bevor Sie den Preis vergleichen.

Kann ich einzelne Klauseln streichen lassen?

Die kaufmännischen ja, die regelwerksbedingten nicht. Tagessatz, Reisekostenregelung, Zahlungsziel und Ausfallgebühren sind verhandelbar. Pflichten wie die Meldung wesentlicher Änderungen, die Zulassung von Begleitpersonen oder die Regeln zur Zeichennutzung ergeben sich aus den Anforderungen an akkreditierte Stellen und stehen nicht zur Disposition.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn das Zertifikat entzogen wird?

Er endet nicht automatisch. Entzug und Vertragsende sind zwei Vorgänge. Solange der Vertrag läuft, können weiter Gebühren anfallen, insbesondere die jährliche Zertifikatsgebühr. Wer aussteigen will, muss zusätzlich kündigen und dabei die vereinbarte Frist einhalten. Prüfen Sie deshalb schon bei Vertragsschluss, welche Frist gilt und ob sich der Vertrag ohne Kündigung automatisch verlängert.

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