Antragsberechtigt ist, wer die Voraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllt. Diese Prüfung gehört an den Anfang, nicht ans Ende: Wer erst den Berater auswählt und dann feststellt, dass er nicht zum Kreis der Berechtigten gehört, hat entweder Zeit verloren oder bereits einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ausgelöst. Welche Programme in Frage kommen, ordnet Förderung der Zertifizierung ein.
Die Kriterien, die fast überall auftauchen
Vier Prüfungen finden sich in nahezu jedem Beratungsprogramm.
Unternehmensgröße. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen nach der KMU-Definition der EU. Die Schwellen betreffen Beschäftigtenzahl, Umsatz und Bilanzsumme — und die Eigentümerstruktur.
Sitz und Betriebsstätte. Verlangt wird regelmäßig ein Sitz oder eine Betriebsstätte im Inland, bei Landesprogrammen im jeweiligen Bundesland, verbunden mit der Abgabe einer Steuererklärung dort. Die geförderte Beratung muss sich auf diese Betriebsstätte beziehen.
Wirtschaftliche Lage. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im beihilferechtlichen Sinn und Unternehmen in laufender Insolvenz.
Beihilfespielraum. Der Zuschuss muss in den Rahmen der De-minimis-Beihilfe passen, gerechnet über die gesamte Unternehmensgruppe.
Die Ausschlüsse, mit denen niemand rechnet
Programme grenzen zusätzlich nach Branche und Rechtsform ab, und diese Listen stehen selten prominent im Merkblatt. Regelmäßig ausgeschlossen oder gesondert geregelt sind die Primärerzeugung in Landwirtschaft und Fischerei, Unternehmen mit überwiegend öffentlicher Beteiligung sowie gemeinnützige Träger und Vereine.
Für kommunale Betriebe, Kliniken in öffentlicher Trägerschaft und Bildungseinrichtungen bedeutet das meist: nicht dieses Programm, sondern ein anderes. Fragen Sie in diesen Fällen direkt bei der Förderstelle nach, bevor Sie einen Antrag ausarbeiten.
Ein zweiter Ausschluss betrifft Wiederholungen. Manche Programme fördern je Unternehmen nur eine bestimmte Zahl von Beratungen innerhalb eines Zeitraums. Wer vor zwei Jahren eine Prozessberatung fördern ließ, hat für die ISO-Vorbereitung möglicherweise keinen Anspruch mehr.
Die Verbundfrage entscheidet häufiger als die Größe
Der häufigste Grund für eine unerwartete Ablehnung ist nicht die eigene Größe, sondern die Beteiligungsstruktur. Eine GmbH mit dreißig Beschäftigten ist kein KMU, wenn ein Konzern die Mehrheit hält. Auch eine Beteiligungsgesellschaft oder eine Familienholding mit mehreren operativen Töchtern führt dazu, dass alle Gesellschaften zusammengerechnet werden.
Klären Sie das vor dem Antrag anhand des Gesellschaftsvertrags, nicht aus dem Gedächtnis. Dieselbe Struktur wirkt beim Beihilferahmen — dort werden die Zuschüsse der Gruppe addiert.
Wie Sie die Prüfung praktisch abarbeiten
Nehmen Sie das aktuelle Merkblatt des Programms, gehen Sie die Voraussetzungen einzeln durch und notieren Sie zu jeder, woraus sich Ihre Antwort ergibt: Jahresabschluss, Handelsregisterauszug, Personalliste, Gesellschafterliste.
Diese Notiz ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen. Sie ist die Grundlage für die Erklärungen, die Sie im Antrag unterschreiben — und für die Angaben, an denen später der Zuwendungsbescheid hängt. Erst danach lohnt die Auswahl eines Beratungsunternehmens aus der Beraterbörse.
