Eine De-minimis-Beihilfe ist eine Förderung, die als so geringfügig gilt, dass sie den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht spürbar verzerrt. Deshalb darf sie ohne Genehmigung der Europäischen Kommission gewährt werden. Die meisten Zuschüsse für Beratungsleistungen — und damit auch die Förderung einer Zertifizierungsvorbereitung — laufen über diesen Weg, siehe Förderung der Zertifizierung.
Die Grenze und der Zeitraum
Die allgemeine De-minimis-Verordnung nennt seit Anfang 2024 einen Höchstbetrag von 300.000 Euro je Unternehmen über drei Jahre. Vorher waren es 200.000 Euro.
Wichtiger als die Anhebung ist eine Änderung, die leicht übersehen wird: Der Dreijahreszeitraum ist seither gleitend. Früher wurde auf das laufende und die zwei vorangegangenen Steuerjahre abgestellt, was zum Jahreswechsel Spielraum freigab. Heute wird vom Tag der Bewilligung drei Jahre zurückgerechnet. Wer eine größere Beihilfe im Frühjahr erhalten hat, kann sich also nicht darauf verlassen, dass sie im Januar aus der Rechnung fällt.
Für die Beratungsförderung einer ISO-Zertifizierung ist die Grenze in der Regel unkritisch — die Beträge liegen weit darunter. Relevant wird sie bei Unternehmen, die in den vergangenen Jahren größere Zuschüsse etwa für Investitionen, Energie oder Digitalisierung erhalten haben.
Ein einziges Unternehmen, nicht eine Gesellschaft
Die Verordnung rechnet nicht je Rechtsform, sondern je wirtschaftlicher Einheit. Verbundene Unternehmen zählen zusammen: Gesellschaften mit gemeinsamer Mutter, mit Stimmrechtsmehrheit oder mit beherrschendem Einfluss bilden ein einziges Unternehmen.
Das ist die Stelle, an der Erklärungen regelmäßig falsch ausgefüllt werden. Eine Produktions-GmbH beantragt die Förderung, hat selbst nie einen Zuschuss erhalten und trägt null ein — während die Schwestergesellschaft unter derselben Holding im Vorjahr eine erhebliche Beihilfe bekommen hat. Dieselbe Verbundlogik gilt bei der KMU-Definition, dort mit anderen Schwellen.
Die Erklärung und was an ihr hängt
Im Antrag unterschreiben Sie eine De-minimis-Erklärung: alle im maßgeblichen Zeitraum erhaltenen De-minimis-Beihilfen, unabhängig davon, von welcher Behörde und aus welchem Programm sie stammen. Bund, Land, Kommune und Förderbank zählen gemeinsam.
Eine unrichtige Erklärung ist kein Formfehler. Sie führt zum Widerruf des Zuwendungsbescheids und zur Rückforderung mit Zinsen, weil die Bewilligung dann auf falschen Angaben beruht. Die Behörde muss Ihnen dafür keine Absicht nachweisen.
Seit 2026 werden De-minimis-Beihilfen zudem in einem zentralen Register erfasst. Vergessene Zuschüsse aus früheren Jahren sind für die bewilligende Stelle damit sichtbarer als früher — ein weiterer Grund, die eigenen Bescheinigungen vollständig beisammenzuhalten.
Was Sie praktisch tun sollten
Legen Sie eine Übersicht aller Beihilfen der vergangenen Jahre an, mit Datum der Bewilligung, Betrag und ausstellender Stelle, und führen Sie sie über die gesamte Gruppe. Nicht das Datum der Auszahlung zählt, sondern der Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Anspruch gewährt wurde. Ob Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen, klärt Antragsberechtigung.
