Glossar

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage ist der Teil der Kosten, den eine Förderstelle als förderfähig anerkennt und auf den sie die Förderquote anwendet.

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Budgetplanung mit Tabellen am Bildschirm

Die Bemessungsgrundlage ist der Betrag, auf den die Förderstelle ihre Quote anwendet. Der Zuschuss ergibt sich aus zwei Größen: förderfähige Ausgaben mal Förderquote, begrenzt durch einen Höchstbetrag. Wer nur auf die Prozentzahl schaut, kalkuliert am wichtigeren Wert vorbei — denn die Bemessungsgrundlage entscheidet darüber, wovon die Prozente überhaupt berechnet werden.

Warum sie selten der Rechnungssumme entspricht

Die Bemessungsgrundlage ist in aller Regel gedeckelt. Bis zu diesem Deckel wird gefördert, darüber nicht. Der übersteigende Teil fällt vollständig heraus, er wird nicht anteilig berücksichtigt.

Das hat eine Konsequenz für die Planung, die regelmäßig übersehen wird: Der Zuschuss wächst nicht mit dem Projekt. Wer über den Deckel hinaus Beratungstage einkauft, bezahlt jeden weiteren Tag zum vollen Tagessatz. Die Reihenfolge ist deshalb: erst den Höchstbetrag im Merkblatt nachsehen, dann den Beratungsumfang zuschneiden.

Konkrete Beträge stehen hier bewusst nicht. Bemessungsgrundlagen und Deckel werden regelmäßig angepasst und unterscheiden sich zwischen Bund, Ländern und Sonderprogrammen. Maßgeblich ist immer das Merkblatt, das zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gilt — nicht die Zusammenfassung auf einer Beraterseite.

Was hineingehört und was nicht

Anerkannt wird, was mit einer Rechnung belegbar und dem geförderten Zweck zuzuordnen ist. Das ist bei einer Zertifizierung im Kern die externe Beratungsleistung. Nicht anerkannt werden regelmäßig:

  • die Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung,
  • interne Arbeitszeit, siehe interne Aufwandsschätzung,
  • Gebühren der Zertifizierungsstelle, weil das Audit eine Prüf- und keine Beratungsleistung ist,
  • Reisekosten und Nebenkosten, je nach Programm ganz oder teilweise.

Der dritte Punkt ist der, an dem die meiste Enttäuschung entsteht. Die Grundunterscheidung dazu steht unter Förderung der Zertifizierung.

Der Fehler, der erst im Nachweis auffällt

Ein Beratungsangebot lautet häufig auf eine Pauschale: eine Zeile, ein Betrag, alles inklusive. Für den Antrag ist das ausreichend, für den Verwendungsnachweis nicht. Dort muss erkennbar sein, welcher Teil des Betrags förderfähige Beratung war und welcher nicht.

Lassen Sie sich Honorar, Reisekosten und etwaige Sachleistungen deshalb von Anfang an getrennt ausweisen — im Angebot und in der Rechnung. Eine nachträglich umgeschriebene Rechnung ist im Prüfverfahren ein Problem, kein Ausweg.

Ein zweiter Punkt betrifft den Eigenanteil. Gefördert wird ein Anteil an tatsächlich gezahlten Ausgaben. Wenn ein Berater den Eigenanteil rabattiert oder verrechnet, sinkt damit auch die Bemessungsgrundlage — und wenn die Rechnung trotzdem den vollen Betrag ausweist, ist das ein Rückforderungsgrund. Angebote, die mit „für Sie kostenneutral” werben, sollten Sie an dieser Stelle sehr genau lesen.

Wie Sie den Rahmen ausschöpfen

Planen Sie den Beratungsumfang so, dass er den Deckel möglichst genau trifft. Liegt Ihr Bedarf deutlich darüber, prüfen Sie eine Aufteilung: ein Teil des Vorhabens über ein Landesprogramm, ein anderer über ein Digitalisierungsprogramm. Dieselbe Ausgabe zweimal zu fördern, ist ausgeschlossen — verschiedene Vorhabensteile verschiedenen Programmen zuzuordnen, ist häufig möglich und gehört vorab mit den Förderstellen geklärt.

Häufige Fragen

Ist die Bemessungsgrundlage identisch mit der Beratungsrechnung?

Nur solange die Rechnung unter dem Deckel bleibt. Fast alle Programme begrenzen die anerkennungsfähigen Ausgaben auf einen Höchstbetrag. Liegt Ihre Rechnung darüber, wird der übersteigende Teil nicht anteilig gefördert, sondern gar nicht. Jeder weitere Beratungstag kostet dann den vollen Satz.

Netto oder brutto?

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen zählt der Nettobetrag. Die Umsatzsteuer ist für Sie ein durchlaufender Posten und damit keine Ausgabe, die gefördert wird. Wer den Bruttobetrag in den Antrag schreibt, bekommt ihn spätestens im Verwendungsnachweis korrigiert — und rechnet bis dahin mit einem zu hohen Zuschuss.

Zählen die Reisekosten des Beraters mit?

Das regeln die Programme unterschiedlich: teils gar nicht, teils nur bis zu einer Grenze, teils als Teil des Tagessatzes. Klären Sie das vor der Beauftragung und lassen Sie sich Honorar und Nebenkosten im Beratungsangebot getrennt ausweisen. Eine Pauschalrechnung ohne Aufteilung erschwert später den Nachweis.

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