Die Förderquote ist der Prozentsatz, den eine Förderstelle von den anerkannten Ausgaben übernimmt. Sie ist die Zahl, mit der Programme beworben werden — und für sich genommen fast bedeutungslos. Denn der Zuschuss ist das Produkt aus Quote und Bemessungsgrundlage, begrenzt durch einen Höchstbetrag.
Die Prozentzahl ist die falsche Vergleichsgröße
Ein Programm mit hoher Quote auf eine niedrig gedeckelte Bemessungsgrundlage zahlt weniger aus als ein Programm mit niedriger Quote auf eine großzügige. Wer zwei Programme vergleicht, muss deshalb beide Größen nebeneinanderlegen und den maximal erreichbaren Zuschuss in Euro ausrechnen.
Rechnen Sie zusätzlich in die andere Richtung: Welchen Eigenanteil tragen Sie? Diese Zahl entscheidet über die Liquidität, denn gefördert wird nachträglich. Sie zahlen die Beratungsrechnung zuerst vollständig und erhalten den Zuschuss erst nach dem Verwendungsnachweis. Zwischen Zahlung und Auszahlung liegen regelmäßig Monate — ein Punkt, der in der Finanzplanung kleiner Betriebe fehlt.
Wovon die Höhe abhängt
Die gängigen Differenzierungen sind Unternehmenssitz und Unternehmensalter. Programme fördern strukturschwache Regionen höher, und junge Unternehmen erhalten häufig bessere Konditionen als etablierte. Teils wirkt auch die Unternehmensgröße nach der KMU-Definition.
Maßgeblich ist dabei die Betriebsstätte, für die die Beratung erbracht wird. Betriebe mit mehreren Standorten in verschiedenen Bundesländern haben deshalb gelegentlich die Wahl zwischen zwei Landesprogrammen mit unterschiedlichen Konditionen. Die Zuordnung muss allerdings zum Vorhaben passen — eine Beratung für das Werk in Sachsen über den Sitz in Hessen zu beantragen, hält der Prüfung nicht stand.
Konkrete Prozentsätze stehen hier nicht, und das ist kein Versehen. Fördersätze werden regelmäßig geändert, teils unterjährig und teils mit dem Auslaufen von Haushaltsmitteln. Jede Zahl in einem Ratgebertext ist potenziell veraltet. Verlässlich ist ausschließlich das Merkblatt, das zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gilt; die Systematik dahinter steht unter Förderung der Zertifizierung.
Der Eigenanteil muss echt sein
Gefördert wird ein Anteil an Ausgaben, die Sie tatsächlich getragen haben. Daraus folgt eine Regel, gegen die im Beratungsmarkt regelmäßig verstoßen wird: Der Eigenanteil darf nicht vom Berater übernommen, rabattiert oder mit anderen Leistungen verrechnet werden.
Angebote, die eine Beratung als „für Sie kostenneutral” bewerben, konstruieren genau das. Wenn die Rechnung den vollen Betrag ausweist, tatsächlich aber nur der geförderte Teil bezahlt wird, ist das ein Rückforderungsgrund — und zwar bei Ihnen, nicht beim Berater. Der Bescheid geht an Ihr Unternehmen, siehe Zuwendungsbescheid.
Die Quote ist selten der Grund für eine Zertifizierung
Der geförderte Anteil betrifft nur die Beratung. Audit, Zertifikatsgebühr, Überwachungsaudits und interne Arbeitszeit bleiben vollständig bei Ihnen. Gemessen an den Gesamtkosten über einen Zertifikatszyklus verschiebt der Zuschuss die Rechnung um einen Bruchteil.
Das ist kein Argument gegen den Antrag — wer die Beratung ohnehin einkauft, sollte ihn stellen. Es ist ein Argument dagegen, die Entscheidung über eine Zertifizierung von der Quote abhängig zu machen. Prüfen Sie zuerst, ob das Vorhaben trägt. Ob Sie überhaupt zum Kreis der Berechtigten gehören, klärt Antragsberechtigung.
