Die Energieauditpflicht trifft Unternehmen, die nach der KMU-Definition der Europäischen Union keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, kurz EDL-G. Verlangt wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1, zu wiederholen alle vier Jahre. Wer ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreibt oder nach EMAS registriert ist, erfüllt die Pflicht darüber und braucht kein separates Audit.
Die Prüfung, die fast alle falsch anfangen
Die Frage lautet nicht „Sind wir groß?”, sondern „Sind wir KMU im Sinne der EU-Empfehlung?”. Diese Definition arbeitet mit drei Größen: Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. Entscheidend ist aber ein vierter Punkt — verbundene und Partnerunternehmen werden mitgerechnet, je nach Beteiligungshöhe anteilig oder vollständig.
Daraus folgt der typische Irrtum. Eine Tochtergesellschaft mit kleiner Belegschaft hält sich für befreit, gehört aber zu einer Gruppe, die die Schwellen deutlich überschreitet. Sie ist damit auditpflichtig. Der Fehler fällt oft erst auf, wenn die Behörde nachfragt oder eine Bank im Rahmen einer Nachhaltigkeitsabfrage nach dem Auditbericht verlangt.
Umgekehrt gibt es eine Entlastung am unteren Ende: Unternehmen mit einem sehr geringen Gesamtendenergieverbrauch sind von der Auditpflicht ausgenommen. Die maßgebliche Schwelle steht im EDL-G und wurde mit der Novellierung im Zuge des Energieeffizienzgesetzes eingeführt. Wer knapp darunter oder darüber liegt, sollte den Verbrauch belastbar erfassen, statt zu schätzen.
Energieaudit oder Energiemanagementsystem
Beides erfüllt die Pflicht, aber die Kostenverläufe sind unterschiedlich.
Das Energieaudit ist ein Projekt mit Anfang und Ende: Datenerhebung, Vor-Ort-Begehung, Bericht mit Einsparvorschlägen, danach vier Jahre Ruhe. Es gibt kein Zertifikat, keine Zertifizierungsstelle und keine Überwachungsaudits.
ISO 50001 ist ein System mit laufendem Betrieb. Dafür fallen ein Erstaudit, jährliche Überwachungsaudits und alle drei Jahre eine Rezertifizierung an. Die Audittage folgen dabei denselben Regeln wie bei anderen Managementsystemnormen, siehe Audittage nach IAF MD 5.
Der wirtschaftliche Punkt liegt selten beim Vergleich der beiden Rechnungen. Er liegt in der Frage, ob Sie das System aus anderen Gründen brauchen — etwa für Anforderungen im Energierecht, für Kunden oder für Entlastungstatbestände im Steuerrecht. Wenn ja, ist das Audit die teurere Zwischenlösung, weil Sie es später ohnehin ersetzen.
Fristen laufen ab dem Audit, nicht ab dem Bericht
Der Vier-Jahres-Zyklus knüpft an die Durchführung des Energieaudits an, nicht an das Datum des Berichts oder an das Kalenderjahr. Wer die Wiederholung grob im Kopf terminiert, kommt regelmäßig zu spät.
Zweiter Fristpunkt ist die Meldung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Durchführung. Sie ist eine eigene Pflicht mit eigener Frist und wird gern übersehen, weil das Audit selbst ja stattgefunden hat. Was Behörden als Nachweis akzeptieren und was nicht, steht unter Nachweisführung gegenüber der Behörde.
Ein dritter Punkt betrifft die Person, die das Audit durchführt. Das EDL-G stellt Anforderungen an Qualifikation und Unabhängigkeit des Energieauditors und verlangt dessen Registrierung. Ein interner Mitarbeiter kommt in Betracht, wenn er nicht unmittelbar für die geprüften Tätigkeiten verantwortlich ist. Wer das übersieht, hat ein Audit durchgeführt, das im Nachweisverfahren nicht anerkannt wird.
Wenn Sie ISO 50001 mit einer bestehenden Zertifizierung verbinden wollen, lohnt der Blick auf mehrere Normen gleichzeitig — die gemeinsame Auditierung senkt den Aufwand spürbar, sofern Geltungsbereich und Standorte deckungsgleich sind.
