Ein Konzernzertifikat im Sinne einer eigenen Zertifikatsart gibt es in den Regelwerken nicht. Was es gibt, ist ein gemeinsames Zertifikat für eine Organisation mit mehreren Standorten. Ob eine Unternehmensgruppe darunter fällt, entscheidet nicht das Handelsregister, sondern die Frage, ob eine zentrale Funktion das Managementsystem tatsächlich steuert.
Die Bedingung, an der es meist scheitert
Verlangt wird eine zentrale Funktion mit Weisungsbefugnis über die einbezogenen Standorte. Sie muss Änderungen am System nicht empfehlen, sondern anordnen können. Dazu kommen ein gemeinsames Managementsystem, ein gemeinsames internes Auditprogramm und eine gemeinsame Managementbewertung.
Genau hier scheitern die meisten Gruppen. Schwestergesellschaften unter einer Holding haben oft eigene Geschäftsführungen, eigene Prozesse und eigene Qualitätsbeauftragte. Die Holding hält Anteile, sie steuert kein System. Damit fehlt die Voraussetzung, und die Gesellschaften werden einzeln zertifiziert. Welche vier Bedingungen im Einzelnen gelten, steht unter Multi-Site-Verfahren.
Der zweite Test: Sind die Standorte gleichartig?
Das Verfahren lebt davon, dass nicht jeder Standort in jeder Runde besucht wird. Stattdessen wird eine Stichprobe gezogen, deren Größe sich aus der Standortzahl ableitet, siehe Stichprobenformel.
Das setzt vergleichbare Tätigkeiten voraus. Ein Standort mit abweichenden Prozessen — eigene Fertigung, eigene Produktzulassung, andere gesetzliche Anforderungen — fällt aus der Stichprobe heraus und muss in jedem Zyklus geprüft werden. Wer eine Entwicklungsgesellschaft und ein Logistikzentrum unter ein Zertifikat bringen will, spart deshalb weniger als erwartet.
Was auf dem Zertifikat steht, und warum das zählt
Ein gemeinsames Zertifikat trägt eine Anlage mit der Liste der einbezogenen Standorte. Diese Liste ist die eigentliche Aussage. Ein Standort, der dort nicht steht, ist nicht zertifiziert.
Das führt zu einem wiederkehrenden Fehler in Lieferantenprüfungen: Eine Tochtergesellschaft legt das Zertifikat der Muttergesellschaft vor, ihre eigene Anschrift steht aber nicht in der Anlage. Der Nachweis ist damit wertlos. Prüfen Sie die Anlage, bevor Sie ein Zertifikat in eine Ausschreibung geben — und melden Sie neue Standorte, sobald sie in Betrieb gehen. Eine Aufnahme in die Anlage löst eine Neuausstellung aus, die kostenpflichtig ist.
Der Preisvorteil und sein Preis
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, ist der Vorteil erheblich: weniger Auditzeit durch die Stichprobe, ein Zertifikat statt vieler, eine Rezertifizierung statt mehrerer. Was das rechnerisch bedeutet, steht unter Mehrere Standorte und die Kosten und unter Wann sich das Stichprobenverfahren lohnt.
Der Preis dafür ist die gemeinsame Haftung im Auditbefund. Eine schwerwiegende Abweichung an einem Standort betrifft das gesamte Zertifikat. Wer die Standorte intern nicht wirklich im Griff hat, kauft mit dem gemeinsamen Zertifikat ein gemeinsames Risiko.
