Der Standortfaktor beschreibt, wie sich zusätzliche Adressen im Geltungsbereich auf die Auditzeit auswirken. Er wirkt doppelt: über zusätzliche Prüfzeit und über zusätzliche Anreisen. Bei geografisch verteilten Betrieben ist der zweite Effekt oft der teurere, weil er in keiner Bemessungstabelle steht.
Wann eine Adresse als Standort zählt
Entscheidend ist nicht das Klingelschild, sondern die Tätigkeit. Eine Adresse ist ein Standort, wenn dort Prozesse aus dem Geltungsbereich mit eigenem Personal ablaufen. Ein Vertriebsbüro, das ausschließlich verkauft, während die zertifizierte Leistung anderswo erbracht wird, gehört nicht zwingend hinein — und sollte dann auch nicht hineingeschrieben werden.
Drei Sonderfälle sind in der Praxis wichtig. Reine Lagerflächen ohne eigene Prozesse werden meist über den Hauptstandort abgedeckt. Heimarbeitsplätze werden nicht als Einzelstandorte besucht, sondern über eine Auswahl und über die Systemsteuerung geprüft. Baustellen und Montageeinsätze gelten als temporäre Standorte, die über eine Auswahl abgedeckt werden, aber während der Ausführung.
Die zwei Kostenarten je Standort
Für jeden zusätzlichen Standortbesuch fallen Audittage an, und diese Tage kommen zur Grundmenge hinzu — sie ersetzen sie nicht. Das ist die häufigste Fehlannahme bei der eigenen Überschlagsrechnung.
Dazu kommt die Anreise. Sie wird je Besuch und je anreisender Person abgerechnet, unabhängig davon, ob der Besuch einen halben oder einen ganzen Tag dauert. Bei kleinen Nebenstandorten ist die Reisekostenpauschale deshalb regelmäßig höher als das Honorar für die Prüfzeit. Wer mehrere kleine Einheiten in einer Region hat, sollte sie in einer Reise bündeln lassen und das im Angebot festhalten.
Achten Sie außerdem auf die Mindestabrechnung. Viele Zertifizierungsstellen rechnen nicht unter einem halben Audittag ab. Ein Nebenstandort, an dem zwei Stunden geprüft werden, kostet damit denselben halben Tag wie einer mit vier Stunden Programm. Wer das weiß, legt kleine Einheiten zusammen, statt sie einzeln anfahren zu lassen.
Der Hebel liegt im Verfahren, nicht im Preis
Sind die Standorte gleichartig und zentral gesteuert, greift das Multi-Site-Verfahren: Nicht jeder Standort wird besucht, sondern eine Auswahl nach der Stichprobenformel. Der Unterschied zur Einzelauditierung ist größer als jeder verhandelbare Tagessatz. Ob sich das für Ihre Struktur rechnet, klärt wann sich das Stichprobenverfahren lohnt.
Woran es scheitert, ist meist ein einzelner Standort, der aus der Reihe fällt: ein Werk mit anderer Technologie, ein Prüflabor, eine Serviceniederlassung. Diese Einheit lässt sich aus dem Verfahren herausnehmen und gesondert auditieren, statt das gesamte Verfahren daran scheitern zu lassen.
Und eine Fristfalle: Ein neuer Standort ist meldepflichtig, sobald er im Geltungsbereich arbeitet. Wer ihn erst beim nächsten Überwachungsaudit erwähnt, bekommt einen ungeplanten Zusatzbesuch — und im ungünstigen Fall ein Zertifikat, das die dort erbrachte Leistung im Nachhinein nicht abgedeckt hat.
