Audits werden in Tagen abgerechnet, Beratung häufig in Stunden. Beide Sätze beschreiben denselben Rohstoff — Arbeitszeit einer qualifizierten Person — sind aber nicht ineinander umrechenbar. Wer den Stundensatz mit acht multipliziert, um ihn mit einem Tagessatz zu vergleichen, vergleicht zwei verschiedene Leistungsumfänge.
Warum das Audit in Tagen rechnet
Die Auditdauer ist nicht frei kalkuliert. Sie folgt einem Regelwerk, das die Mindestdauer aus der effektiven Mitarbeiterzahl ableitet und das Ergebnis in Tagen ausdrückt. Ein Audittag ist dabei als acht Stunden reine Prüfzeit definiert, ohne Reise und ohne Pausen.
Eine Zertifizierungsstelle kann deshalb kein Stundenaudit anbieten, selbst wenn Ihr Betrieb klein ist. Die kleinste Einheit ist in der Praxis der halbe Tag. Verhandelbar ist der Satz, nicht die Menge — warum das so ist, steht unter Audittage sind nicht verhandelbar.
Wo der Stundensatz üblich ist
Bei allem, was nicht Audit ist: Dokumentenprüfung, Onlinebesprechungen, Aufbau einzelner Verfahrensbeschreibungen, telefonische Begleitung, Nacharbeiten nach einem Workshop. Berater rechnen diese Leistungen oft stundenweise ab, weil sie sich schlecht in Tage schneiden lassen.
Der Vorteil liegt beim Auftraggeber, solange die Aufgaben klein sind. Er kippt, sobald ein Vor-Ort-Termin dazukommt. Ein Beratungstag im Haus bindet die Person ohnehin ganz, siehe Beratungstage.
Die drei Stellen, an denen die Umrechnung scheitert
Erstens die Reisezeit. Beim Tagessatz ist sie üblicherweise nicht enthalten und wird über eine Reisekostenpauschale abgegolten. Beim Stundensatz wird sie je nach Vertrag voll, hälftig oder gar nicht berechnet. Bei zwei Stunden Anfahrt entscheidet allein diese Klausel über den Tagespreis.
Zweitens die Vor- und Nachbereitung. Auditzeit umfasst auch Auditplanung und Berichtserstellung, in der Beratung ist die Aufbereitung von Unterlagen oft eine separate Position.
Drittens die Mindesteinheit. Übliche Größen sind die angefangene Viertelstunde, die volle Stunde oder der halbe Tag. Wer für ein Telefonat von zwanzig Minuten eine halbe Tagespauschale zahlt, hat einen günstigen Satz zu einem teuren Preis eingekauft.
Wie Sie beide Angebote vergleichbar machen
Fragen Sie nicht nach dem Satz, sondern nach der Summe für ein definiertes Ergebnis: die Zahl der Tage oder Stunden, die Mindestabrechnungseinheit, die Behandlung von Reisezeit und die Frage, was passiert, wenn der Aufwand überschritten wird.
Zwei Angaben entscheiden dabei fast immer: die Mindestabrechnungseinheit und die Behandlung der Reisezeit. Fehlen sie, ist jeder Satzvergleich Zufall.
Ein Angebot, das nur einen Satz nennt, ist kein Angebot, sondern eine Preisliste. Der Vergleich funktioniert erst, wenn beide Seiten dieselbe Leistung beschreiben — das Vorgehen dazu steht unter Drei Angebote vergleichbar machen und unter Tagessätze für Audit und Beratung.
