Der Höchstbetrag ist die Stelle, an der die genannte Förderquote aufhört zu gelten. Sobald er greift, wächst der Zuschuss nicht mehr mit — jeder weitere Beratungstag kostet den vollen Satz. Die effektive Quote sinkt damit, obwohl im Merkblatt unverändert derselbe Prozentsatz steht.
Vier Deckel, die nebeneinander wirken
Die meisten Programme arbeiten mit mehr als einer Obergrenze, und sie werden im Antrag selten alle gelesen:
- ein Deckel auf die Bemessungsgrundlage, also auf die anerkannten Ausgaben,
- ein Deckel auf den Zuschuss je Vorhaben,
- eine Grenze je Unternehmen und Zeitraum, häufig zusätzlich begrenzt auf eine Zahl von Anträgen,
- die Obergrenze für De-minimis-Beihilfen, die über alle Programme und Behörden hinweg zusammengerechnet wird.
Es gilt immer die niedrigste Grenze. Und die Reihenfolge ist nicht gleichgültig: Ob die Quote auf eine gedeckelte Bemessungsgrundlage angewendet oder ein gedeckelter Zuschussbetrag ausgezahlt wird, führt zu unterschiedlichen Beträgen. Das steht im Merkblatt, nicht in der Programmübersicht.
Der Tagessatzdeckel ist der unauffälligste
Neben den Summengrenzen begrenzen viele Programme den Tagessatz, bis zu dem ein Beratungstag anerkannt wird, und zusätzlich die Zahl der Beratungstage.
Der Effekt wird unterschätzt. Der Betrag oberhalb des anerkannten Satzes ist nicht anteilig gefördert — er ist überhaupt nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Ein Berater mit höherem Beratertagessatz erhöht Ihren Eigenanteil deshalb stärker als die reine Preisdifferenz vermuten lässt.
Das ist kein Argument für den billigsten Anbieter. Es ist ein Argument dafür, den Tagessatz vor der Beauftragung gegen das Merkblatt zu halten und die Differenz bewusst zu entscheiden.
Rechnen Sie die effektive Quote, nicht die genannte
Die belastbare Größe ist der Zuschuss geteilt durch die gesamten Projektausgaben — nicht durch die förderfähigen. Diese Zahl fällt regelmäßig deutlich niedriger aus als der Prozentsatz im Programmnamen.
Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht. Höchstbeträge, Tagessatzgrenzen und Tageszahlen werden regelmäßig angepasst und unterscheiden sich zwischen Bund, Ländern und Sonderprogrammen. Maßgeblich ist immer die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung gilt.
Den Umfang auf den Deckel zuschneiden
Die praktische Konsequenz ist eine Reihenfolge: erst den Höchstbetrag nachsehen, dann den Beratungsumfang planen. Nicht umgekehrt.
Legen Sie den geförderten Teil auf die Leistungen, die extern wirklich gebraucht werden — Gap-Analyse, Systemarchitektur, Schulung interner Auditoren. Routinearbeit wie das Ausformulieren von Verfahrensanweisungen lässt sich intern erledigen, siehe Zertifizierung ohne Berater.
Liegt Ihr Bedarf deutlich über dem Deckel, prüfen Sie eine Aufteilung auf verschiedene Programme für verschiedene Vorhabensteile. Dabei gilt allerdings das Kumulierungsverbot: Dieselbe Ausgabe darf nur einmal gefördert werden.
