Regelwerk und Bemessung

Zuschlagsfaktor

Der Zuschlagsfaktor ist der Sammelbegriff für alle Aufschläge, mit denen eine Zertifizierungsstelle die Auditzeit über die Grundmenge hinaus erhöht.

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Planung der Audittage an einem Jahreskalender

Der Zuschlagsfaktor fasst zusammen, was die Auditzeit über den Tabellenwert hinaus erhöht. Er ist keine einzelne Kennzahl, sondern das Ergebnis mehrerer Aufschläge, die nebeneinander wirken können. Wichtigster Unterschied zur Gegenrichtung: Reduktionen sind gedeckelt, Zuschläge nicht.

Welche Aufschläge zusammenkommen

In der Kalkulation einer Zertifizierungsstelle treffen typischerweise mehrere Gründe aufeinander. Der Komplexitätsfaktor bildet Prozesse, Produkte und regulatorische Anforderungen ab. Der Standortfaktor kommt hinzu, sobald mehr als eine Adresse im Geltungsbereich liegt. Der Schichtzuschlag greift, wenn außerhalb der Tagschicht anders gearbeitet wird. Der Sprachzuschlag betrifft Audits, die gedolmetscht werden müssen.

Diese vier lassen sich kombinieren, und sie werden es auch. Ein Betrieb mit zwei Werken, Nachtschicht und einer polnischen Tochter sammelt drei Zuschläge auf einmal ein. Das ist sachlich richtig, führt aber dazu, dass die Endzahl weit über dem Tabellenwert liegt und ohne Aufschlüsselung nicht nachvollziehbar ist.

Die Reihenfolge entscheidet über den Nachlass

Gerechnet wird von der Grundmenge aus. Zuschläge erhöhen sie, Reduktionen senken sie — und die 30-Prozent-Grenze des Reduktionsfaktors bemisst sich am Tabellenwert, nicht am aufgeschlagenen Zwischenergebnis.

Daraus folgt ein Punkt, der in Verhandlungen regelmäßig übersehen wird: Ein prozentualer Nachlass auf eine großzügig aufgeschlagene Basis ist kein Nachlass. Wer erst die Zuschläge akzeptiert und dann über Rabatt spricht, verhandelt an der falschen Stelle. Die wirksame Frage lautet nicht „Geht da noch was?”, sondern „Womit begründen Sie den Aufschlag auf den Tabellenwert?”.

Hinzu kommen Aufschläge, die nicht an Ihrer Organisation hängen, sondern an der Konstruktion des Geltungsbereichs. Ausgegliederte Prozesse sind der häufigste Fall: Wer Fertigungsschritte, Instandhaltung oder die IT extern vergeben hat, muss deren Steuerung nachweisen, und der Auditor prüft diese Steuerung zusätzlich. Der Prozess ist aus dem Haus, der Prüfaufwand nicht.

Ein Fernaudit senkt übrigens keinen Zuschlag. Es verschiebt Prüfzeit an den Bildschirm und spart Reisekosten, ändert aber weder die Grundmenge noch die Aufschläge. Wer ein Remote-Angebot mit einem Vor-Ort-Angebot vergleicht, vergleicht Reisekosten, nicht Audittage.

Woran es in der Praxis scheitert

Zuschläge entstehen fast immer aus dem Anfrageformular, nicht aus einem Gespräch. Ein Kreuz bei „Entwicklung” oder eine weit formulierte Tätigkeitsbeschreibung setzt einen Aufschlag, den später niemand mehr hinterfragt. Lassen Sie das Formular deshalb von der Person ausfüllen, die die Prozesse kennt, nicht vom Sekretariat.

Der zweite Punkt ist die Dauerwirkung. Ein Zuschlag, der in die Erstbemessung eingeht, wandert über die Anteilsrechnung in jedes Überwachungsaudit und in die Rezertifizierung. Er kostet also nicht einmal Geld, sondern über den gesamten Zyklus.

Und er verschwindet nicht von allein. Wenn die Nachtschicht eingestellt wird oder ein Standort schließt, ist das ein Grund für eine Neubemessung — aber einer, den Sie ansprechen müssen. Wie Sie die Herleitung im Angebot einfordern, steht unter Angebote vergleichbar machen.

Häufige Fragen

Gibt es eine Obergrenze für Zuschläge?

Nein. Reduktionen sind auf 30 Prozent des Tabellenwerts begrenzt, Zuschläge nicht. Die Zertifizierungsstelle muss jeden Aufschlag begründen und dokumentieren, sich aber an keinen Rahmen halten. Deshalb ist die Begründung das einzige Prüfinstrument, das Sie haben — und sie steht nur im Angebot, wenn Sie danach fragen.

Werden Zuschläge addiert oder multipliziert?

Das hängt vom Anbieter ab und ist einer der Gründe, warum zwei Angebote bei gleicher Ausgangslage unterschiedlich enden. Manche Stellen rechnen prozentuale Aufschläge auf die Grundmenge und addieren sie, andere legen sie nacheinander an. Lassen Sie sich die Rechnung in Schritten zeigen, nicht als Endsumme.

Kann ich einen einmal gesetzten Zuschlag wieder loswerden?

Ja, aber nur mit einer Sachverhaltsänderung. Wenn die Entwicklung aus dem Geltungsbereich fällt oder die zweite Schicht eingestellt wird, ist das ein Grund zur Neubemessung. Fragen Sie aktiv danach, am besten vor der Rezertifizierung. Von selbst rechnet keine Zertifizierungsstelle einen bestehenden Zuschlag zurück.

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