Entscheidung

Wie Sie über den Tagessatz verhandeln

Über die Menge der Audittage lässt sich nicht verhandeln. Über den Preis je Tag schon — allerdings nur zu einem Zeitpunkt und mit den richtigen Argumenten.

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Unterzeichnung eines Zertifizierungsvertrags

Der Preis einer Zertifizierung ist Menge mal Satz. Die Menge — die Audittage — folgt einem Regelwerk und ist kein Verhandlungsgegenstand. Der Satz ist eine kaufmännische Größe des Anbieters, und dort liegt der Spielraum.

Wer diese Trennung im Gespräch nicht sauber zieht, verhandelt an der falschen Stelle. Ein Anbieter, der auf Druck Audittage streicht, hat kein Entgegenkommen gezeigt, sondern ein Problem geschaffen, das spätestens die Akkreditierungsstelle bemerkt. Warum das so ist, steht unter warum Audittage nicht verhandelbar sind.

Der Zeitpunkt entscheidet mehr als das Argument

Verhandelt wird vor der Unterschrift. Danach fehlt der einzige Hebel, der wirklich wirkt: die Alternative.

Der Zertifizierungsvertrag bindet in der Regel über den gesamten Zyklus. Im zweiten Jahr über den Tagessatz zu sprechen, ist ein Gespräch ohne Gegenwert — Sie sind gebunden, der Termin steht, und das System ist auf die Stelle eingespielt. Der zweite geeignete Zeitpunkt kommt erst vor der Rezertifizierung, und auch nur dann, wenn Sie die Kündigungsfrist beachtet haben. Sie liegt bei vielen Verträgen mehrere Monate vor dem Ablauf des Zertifikats, sodass eine automatische Verlängerung eintritt, bevor die Rezertifizierung überhaupt terminiert ist. Der Eintrag zur Kündigungsfrist beim Zertifizierungsvertrag beschreibt diese Falle.

Die Hebel, die tatsächlich wirken

HebelWarum er wirktWas Sie dafür liefern müssen
Bindung über den vollen ZyklusPlanbare Auslastung für den AnbieterVerbindliche Zusage über drei Jahre
Mehrere Normen in einem AuditGemeinsame Auditzeit, weniger AnreisenIntegriertes Managementsystem, nicht zwei getrennte
TerminflexibilitätDer Anbieter füllt Lücken in der AuslastungEin Zeitfenster statt eines Wunschtermins
Kurze AnreiseWeniger Reisezeit für den AuditorStandortnähe oder Zustimmung zu einem anderen Auditteam
Mehrere Standorte im PaketEin Vertrag statt mehrererVollständige Standortliste im Erstangebot
SelbstorganisationWeniger Rückfragen, saubere UnterlagenVollständige Angaben vor der Auditplanung

Der wirksamste Hebel ist fast immer die Kombination aus Zyklusbindung und Terminflexibilität. Beides kostet Sie nichts, wenn keine harte Kundenfrist im Weg steht, und beides ist für den Anbieter unmittelbar in Auslastung umrechenbar.

Bei mehreren Normen liegt der Vorteil nicht nur im Satz, sondern in der Menge: Ein integriertes Audit prüft gemeinsame Elemente einmal statt zweimal. Diese Einsparung ist regelkonform und deshalb belastbarer als jeder Nachlass. Die Systematik steht unter Multinorm.

Wie Sie das Gespräch führen

Die Frage „geht da noch was” führt zu einem Prozentpunkt oder zu nichts. Wirksam ist ein konkretes Angebot Ihrerseits.

Formulieren Sie es in drei Teilen: Was Sie zusagen, was Sie dafür erwarten, bis wann Sie entscheiden. Zum Beispiel: Bindung über den vollen Zyklus, ein Auditzeitfenster von sechs Wochen statt eines festen Termins, alle drei Standorte in einem Vertrag — dafür ein einheitlicher Tagessatz für alle Audits des Zyklus und eine Reisekostenpauschale statt einer Abrechnung nach Aufwand.

Zwei Dinge gehören ausdrücklich dazu:

  • Der Satz gilt für alle Audits des Zyklus, nicht nur für das Erstaudit. Sonst verhandeln Sie den kleineren Teil der Rechnung.
  • Der Satz gilt für alle Auditoren, nicht nur für den Leitauditor. Bei mehrköpfigen Teams ist das ein spürbarer Unterschied.

Der Unterschied zwischen Tages- und Stundenabrechnung ist dabei kein Nebenaspekt, sondern eine Vergleichbarkeitsfrage — siehe Stundensatz vs. Tagessatz.

Die Klausel, die ein gutes Ergebnis wieder auffrisst

Ein verhandelter Tagessatz ist nur so viel wert wie die Klausel, die seine Anpassung regelt.

Formulierungen wie „Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung” oder „Preise freibleibend” heben die Verhandlung faktisch auf, weil der Anbieter den Satz im zweiten Jahr einseitig ändern kann. Eine Preisgleitklausel ist vertretbar, wenn sie an einen veröffentlichten Index gebunden ist, eine Obergrenze je Jahr nennt und Ihnen bei Überschreitung ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Prüfen Sie außerdem, ob Zuschläge von der Verhandlung ausgenommen sind. Ein niedriger Grundsatz mit offenen Zuschlägen für Fremdsprache, Wochenende oder Schichtbegleitung ist rechnerisch kein niedriger Satz.

Was Sie nicht verhandeln sollten

Drei Punkte gehören nicht in die Preisrunde.

Die Audittage. Wer sie senkt, senkt nicht den Preis, sondern die Belastbarkeit des Zertifikats.

Die Qualifikation des Auditteams. Ein günstigerer Auditor ohne Branchenbezug erzeugt internen Aufwand, der den Nachlass regelmäßig übersteigt.

Den Berichtsumfang. Ein knapper Bericht spart dem Anbieter Zeit und Ihnen nichts. Er ist die Grundlage für Ihre Managementbewertung und für den Nachweis gegenüber Kunden.

Was Sie vor dem Gespräch wissen müssen

Ohne drei Vorarbeiten ist eine Preisverhandlung ein Bittgespräch.

Das Marktniveau für Ihren Fall. Eine allgemeine Zahl gibt es nicht, weil Tagessätze zwischen Normen, Regionen und Anbietern streuen. Belastbar ist nur der Vergleich dreier Angebote mit identischen Angaben. Erst diese Spanne ist ein Argument, denn sie beschreibt nicht den Markt, sondern Ihren Markt.

Die eigene Überschlagsrechnung der Audittage. Wer die Menge selbst grob kennt, erkennt sofort, ob ein günstiger Preis am Satz oder an einer zu kleinen Annahme liegt. Ein Anbieter, dem Sie die Herleitung vorrechnen, verhandelt anders als einer, der die Menge erklären darf.

Die Dreijahressumme. Verhandelt wird die Summe aus Auditzeit, Reisekosten und Jahresgebühren über den Zyklus, nicht die Zeile des Erstaudits. Ein Nachlass auf das erste Jahr ist rechnerisch der kleinste Hebel im ganzen Vertrag.

Dazu kommt eine Kleinigkeit mit großer Wirkung: Verhandeln Sie mit der Person, die den Vertrag verantwortet, nicht mit dem Auditor. Der Auditor ist fachlich gebunden und darf über die Menge ohnehin nicht disponieren; ein Preisgespräch mit ihm belastet das Verhältnis, das Sie über drei Jahre brauchen. Die kaufmännische Seite liegt im Vertrieb der Zertifizierungsstelle. Die Systematik einer späteren Anpassung beschreibt der Eintrag zur Nachverhandlung, die Bündelung mehrerer Verfahren der Eintrag zum Rahmenvertrag.

Der häufigste Fehler

Der häufigste Fehler ist, nur über den Prozentsatz auf den Tagessatz zu sprechen und die Nebenpositionen laufen zu lassen.

Reisekosten, Zertifikatsgebühr, Berichtserstellung und der Preis eines möglichen Nachaudits summieren sich über drei Jahre häufig auf mehr, als ein Nachlass auf den Satz einbringt. Verhandeln Sie deshalb die Dreijahressumme und nicht die Zeile. Welche Positionen dabei überhaupt auf dem Tisch liegen müssen, steht unter welche Positionen in jedem Angebot stehen müssen; das Marktniveau ordnet die Seite Tagessätze ein.

Häufige Fragen

Wie viel Spielraum hat der Tagessatz?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, weil Tagessätze zwischen Anbietern, Normen und Regionen deutlich streuen. Belastbar ist nur der Vergleich: Holen Sie drei Angebote mit identischen Angaben ein, dann sehen Sie das Marktniveau für Ihren Fall. Verhandeln lässt sich anschließend gegen diese Spanne, nicht gegen eine Zahl aus einer Statistik.

Kann ich nach dem ersten Jahr nachverhandeln?

Nur eingeschränkt. Der Zertifizierungsvertrag läuft in der Regel über den Zyklus, und im laufenden Vertrag fehlt der Wettbewerb. Der wirksame Zeitpunkt ist die Angebotsphase, der zweitbeste die Rezertifizierung. Wer wechseln will, muss die Kündigungsfrist des Vertrags im Blick haben, die deutlich vor dem Zertifikatsende liegen kann.

Bringt ein Stundensatz statt eines Tagessatzes einen Vorteil?

Meist nicht. Die Auditzeit wird in Audittagen bemessen, ein Audittag entspricht üblicherweise acht Stunden. Eine Abrechnung nach Stunden verschiebt nur die Einheit und erschwert den Vergleich zwischen Angeboten. Sinnvoll ist sie allenfalls bei kurzen Sonderleistungen wie einer Nachweisprüfung aus der Ferne.

Ist ein Rabatt auf das Erstaudit ein gutes Ergebnis?

Nur, wenn er auch für die Folgejahre gilt. Das Erstaudit ist der kleinere Teil der Zyklusrechnung. Ein Nachlass, der nur im ersten Jahr greift, während die Überwachungsaudits zum Listenpreis laufen, verbessert die Dreijahressumme kaum und verschlechtert die Vergleichbarkeit.

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