Kosten und Abrechnung

Nachtragsangebot

Ein Nachtragsangebot ist eine nachträgliche Kalkulation der Zertifizierungsstelle für Mehrleistungen, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten waren — etwa zusätzliche Audittage nach gestiegener Beschäftigtenzahl, neue Standorte oder ein erweiterter Geltungsbereich.

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Unternehmer telefoniert mit Unterlagen in der Hand

Ein Nachtragsangebot ist die nachträgliche Kalkulation einer Leistung, die im ursprünglichen Angebot nicht enthalten war. Bei Zertifizierungen betrifft das fast immer zusätzliche Audittage: Der Betrieb ist gewachsen, ein Standort ist dazugekommen, der Geltungsbereich wurde erweitert, oder es wird ein zusätzlicher Auditor mit besonderer Fachkunde gebraucht. Der Nachtrag ist damit die Folge veränderter Tatsachen, nicht einer neuen Preispolitik.

Die Verwechslung, die Verhandlungen entgleisen lässt

Nachtrag und Preiserhöhung sind zwei verschiedene Dinge, und sie werden regelmäßig miteinander diskutiert.

Ein Nachtrag betrifft die Menge: mehr Leistung, deshalb mehr Geld. Grundlage ist die Berechnung der Audittage, und die folgt dem Regelwerk IAF MD 5. Hier gibt es wenig zu verhandeln, aber viel zu prüfen — nämlich ob die Eingangsdaten stimmen.

Eine Preisanpassung betrifft den Preis je Einheit: gleiche Leistung, höherer Tagessatz. Grundlage ist eine Klausel im Vertrag, siehe Preisgleitklausel. Hier ist die Rechtsgrundlage der Ansatzpunkt, nicht die Menge.

Wenn beide gleichzeitig kommen — was im zweiten oder dritten Jahr häufig passiert —, trennen Sie sie in der Antwort. Sonst diskutieren Sie über eine Summe, in der zwei Fragen stecken.

Der Auslöser ist die jährliche Datenabfrage

Vor jedem Überwachungsaudit verschickt die Zertifizierungsstelle einen Fragebogen: aktuelle Beschäftigtenzahl, Standorte, wesentliche Änderungen an Prozessen und Produkten. Diese Abfrage wirkt wie eine Formalie und ist tatsächlich die Grundlage der Nachkalkulation.

Die Audittagestabellen arbeiten in Stufen. Solange Sie innerhalb einer Stufe wachsen, ändert sich nichts. Beim Übergang in die nächste Stufe springt die Zahl der Audittage — und mit ihr die Rechnung. Wer zwanzig Mitarbeiter einstellt, kann dadurch nichts oder einen ganzen zusätzlichen Auditor auslösen, je nachdem, wo er vorher stand.

Praktischer Rat: Fragen Sie einmalig nach, in welcher Stufe Ihr Betrieb liegt und wo die nächste Schwelle verläuft. Diese Auskunft bekommen Sie meist ohne Weiteres, und sie macht aus einer Überraschung eine Planungsgröße. Wie Sie die Größenordnung selbst überschlagen, steht unter Audittage selbst überschlagen.

Nicht jeder Nachtrag kommt von der Zertifizierungsstelle. Der Vertrag verpflichtet Sie umgekehrt, wesentliche Änderungen anzuzeigen — neue Standorte, ein geänderter Geltungsbereich, ein Wechsel des Rechtsträgers, größere Prozessverlagerungen. Wer das unterlässt, riskiert nicht nur eine Nachberechnung, sondern im Ernstfall die Aussetzung des Zertifikats, weil der auditierte Umfang nicht mehr dem tatsächlichen entspricht. Melden ist in diesem Fall günstiger als abwarten.

Was Sie beim Nachtrag prüfen sollten

Verlangen Sie die Berechnung, nicht den Betrag. Konkret: Welche Beschäftigtenzahl wurde angesetzt, mit welchem Stichtag, wie wurden Teilzeitkräfte gezählt? Gerade der letzte Punkt wird oft pauschal behandelt, obwohl das Regelwerk eine Umrechnung auf Vollzeitäquivalente vorsieht — dazu wie sich Teilzeitkräfte auf die Audittage auswirken.

Zweitens: Wurde ein anwendbarer Reduktionsfaktor berücksichtigt? Nachträge werden gelegentlich ohne Abschläge gerechnet, die im Erstangebot noch enthalten waren.

Drittens: Kommt der Nachtrag vor oder nach dem Audit? Vorher ist er verhandelbar. Nachher ist er eine Rechnung.

Häufige Fragen

Muss ich einen Nachtrag akzeptieren?

Kommt darauf an, worauf er sich stützt. Beruht er auf veränderten Tatsachen — mehr Beschäftigte, ein zusätzlicher Standort, ein erweiterter Geltungsbereich —, ist die Mehrleistung sachlich begründet und die Audittage folgen dem Regelwerk. Beruht er auf einem Rechenfehler im Erstangebot, ist das Verhandlungssache. Lassen Sie sich in jedem Fall die Berechnung zeigen, nicht nur den neuen Betrag.

Wodurch wird ein Nachtrag meistens ausgelöst?

Durch die jährliche Datenabfrage vor dem Überwachungsaudit. Zertifizierungsstellen erheben Beschäftigtenzahl, Standorte und Prozessänderungen jedes Jahr neu. Wer wächst, kommt irgendwann über die nächste Stufe der Audittagestabelle und bekommt einen Nachtrag. Das ist kein Trick, sondern die Folge der Berechnungsvorgaben — überraschend ist es trotzdem, weil kaum jemand die eigene Position in der Tabelle kennt.

Wann sollte ein Nachtrag spätestens vorliegen?

Vor dem Audit, schriftlich und mit ausgewiesener Berechnungsgrundlage. Ein Nachtrag, der erst mit der Rechnung kommt, ist der schlechteste Fall: Die Leistung ist erbracht, das Zertifikat hängt daran, und Ihre Verhandlungsposition ist weg. Vereinbaren Sie deshalb bereits im Vertrag, dass Mehrleistungen vor Durchführung angezeigt und bestätigt werden.

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